Datenschutz

Datenschutz (gemäss Statuten)

Alle Mitgliederdaten (Adressen und sonstige personenbezogene Notizen) werden nur soweit gesammelt, aufbewahrt und verwendet, als dies für die Ausübung des Vereinszwecks notwendig ist.
Personenbezogene Daten dürfen nur mit Zustimmung der betreffenden Mitglieder an Dritte weitergegeben werden.
Das Mitglied selbst hat in Bezug auf seine persönlichen Daten gegenüber dem Verein ein Auskunftsrecht.
Der Vorstand regelt den Datenschutz bei Bedarf in einem separaten Reglement.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.